Ein Immobilienkauf im Ausland kann sehr reizvoll sein, sei es als privates Feriendomizil, Investition oder zur Altersvorsorge. Doch wer international investiert, muss zahlreiche steuerliche Vorschriften beachten. Die landesspezifischen Steuergesetze, Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten in Deutschland machen den Kauf oft komplexer als gedacht. Dieser Leitfaden erklärt die wesentlichen steuerlichen Aspekte und Pflichten, die beim Erwerb einer ausländischen Immobilie auf Sie zukommen können, und gibt Hinweise, wie Sie Risiken minimieren. Egal ob Sie in Frankreich, Spanien oder außerhalb Europas investieren möchten: Mit dem richtigen Wissen genießen Sie Ihr Eigentum sorgenfreier.

Steuerliche Rahmenbedingungen im Ausland

Erwerbssteuern und laufende Abgaben

Beim Kauf einer Immobilie fordern viele Länder eine Grunderwerbsteuer, deren Höhe oft vom Kaufpreis und weiteren Faktoren wie Lage und Objektart abhängt. Häufig fallen auch Notargebühren und Eintragungsgebühren ins Grundbuch an. Zusätzlich kann das ausländische Finanzamt laufende Grundsteuern oder ähnliche Abgaben verlangen, unabhängig davon, ob Sie selbst nutzen oder vermieten. Informieren Sie sich im Vorfeld exakt, wie hoch diese Steuern ausfallen, da sie Ihre Gesamtkosten signifikant beeinflussen können – und verzichten Sie nicht auf professionelle Beratung, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben.

Besonderheiten bei Vermietung und Nutzung

Wer seine Auslandsimmobilie vermietet, muss Mieteinnahmen im jeweiligen Land oft versteuern. Bestimmte Staaten sehen noch weitere spezifische Regelungen vor, beispielsweise Sondersteuern für Ferienvermietung oder Einschränkungen bei der Nutzung. Auch Nebenkosten oder mögliche Beihilfen sollten beachtet werden. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich oft je nach Dauer und Art der Nutzung, und diverse Freibeträge oder Pauschalen können zum Tragen kommen. Ein fundiertes Verständnis der örtlichen Gesetze verhindert spätere steuerliche Nachteile und ermöglicht eine optimierte Nutzung der Immobilie.

Steuerliche Behandlung von Wertsteigerungen

Erzielen Sie bei einem späteren Verkauf Ihrer Auslandimmobilie einen Gewinn, unterliegt dieser oft der sogenannten Veräußerungs- oder Spekulationssteuer im betreffenden Land. Die Höhe bemisst sich meist am Wertzuwachs und dem Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf, wobei mancherorts bestimmte Haltefristen steuerfrei gestellt werden. Es ist wichtig, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu kennen, denn teils müssen auch zusätzliche lokale Steuern gezahlt werden. Eine gute Planung bringt hier Klarheit und schützt vor unerwarteten Nachzahlungen, insbesondere wenn Sie in mehreren Staaten steuerpflichtig werden.

Doppelbesteuerung und deutsche Meldepflichten

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ländern

Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Sinn und Zweck der DBA ist es, eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte durch beide Staaten zu vermeiden. Oft regeln die Abkommen, welchem Land das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus einer Immobilie zusteht. Dennoch können bestimmte Einkünfte in Deutschland angerechnet oder progressionswirksam behandelt werden. Ein genaues Studium des jeweiligen DBA zwischen Deutschland und dem Kaufstaat ist essenziell, um eine unangemessene steuerliche Belastung zu verhindern.

Meldepflichten gegenüber deutschen Finanzämtern

Wer als deutscher Steuerbürger Immobilien im Ausland besitzt, muss dies oftmals auch dem deutschen Finanzamt melden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Miet- oder Veräußerungseinkünfte anfallen oder Sie spezielle Freibeträge beanspruchen möchten. Nicht erst seit der Einführung des automatischen Informationsaustausches zwischen Finanzbehörden ist es wichtig, sämtliche Einkünfte und steuerliche Relevanzen ordnungsgemäß anzugeben. Verstöße gegen die Meldepflichten können strafrechtliche Konsequenzen haben und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Steuerliche Behandlung im deutschen Steuerrecht

Auch wenn die primäre Besteuerung häufig im Ausland erfolgt, können ausländische Immobilienvermögen oder daraus erzielte Einkünfte in der deutschen Steuererklärung relevant sein. Beispielsweise beeinflussen ausländische Mieteinnahmen als „progressionsrelevante Einkünfte“ den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte in Deutschland. Bei Veräußerungen kann ebenfalls eine Steuerpflicht entstehen, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung sorgt für Klarheit und hilft, unangenehme Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung zu vermeiden.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Zu den größten Risiken zählen Unkenntnis und Fehleinschätzungen der ausländischen Steuerregeln. Wer Steuern nicht angemeldet oder gezahlt hat, kann rückwirkend belangt werden und empfindliche Strafen riskieren. Auch in Deutschland drohen Sanktionen, wenn Einkünfte oder Vermögenswerte im Ausland verschwiegen werden. Steuerhinterziehung wird grenzüberschreitend zunehmend aufgeklärt, sodass offene und vollständige Angaben unerlässlich sind.

Schwierigkeiten bei der Steuererklärung

Oftmals sorgen Sprachbarrieren, unterschiedliche Fiskaljahre oder wechselnde gesetzliche Bestimmungen für Schwierigkeiten bei der Abgabe der Steuererklärungen im Ausland. Fehlbuchungen oder Missverständnisse mit örtlichen Behörden können zu Verzögerungen oder Nachzahlungen führen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen lokalen Steuerberater einzuschalten, der mit den nationalen Gesetzen vertraut ist und Unterstützung bietet. Dadurch vermeiden Sie formale Fehler und wissen, wann welche Fristen gelten.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Auch beim Thema Nachlass treten häufig Unsicherheiten auf. Wer eine Immobilie im Ausland vererbt oder verschenkt, muss sich mit verschiedenen Steuergesetzen auseinandersetzen. Einige Länder erheben hohe Erbschafts- oder Schenkungssteuern, andere gewähren erhebliche Freibeträge. Da auch das deutsche Recht Ansprüche erhebt, sind Doppelbelastungen nicht ausgeschlossen. Eine vorausschauende Nachlassplanung unter Berücksichtigung beider Rechtssysteme hilft, den Wert des Immobilienvermögens für die nächste Generation zu erhalten.
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